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Immobilienkauf und Immobilienverkauf

In Zeiten niedriger Zinsen für Kredite ist der Kauf von Immobilien ein wichtiges Thema für viele Steuerpflichtige. Der Immobilienbesitz zählt hierzulande noch zu den solidesten und werthaltigsten Anlagemöglichkeiten für die private Absicherung.

Damit dies funktioniert, müssen Sie Ihre Entscheidungen von Beginn an informiert treffen und dabei unterstützen wir Sie.

Der Erwerb, Besitz und Verkauf einer Immobilie zieht vielerlei steuerliche Folgen nach sich. Maßgeblich dabei ist, ob Sie das Objekt selbst nutzen, verpachten oder vermieten. Dabei kann, je nach individuellem Fall, die Grunderwerbssteuer, Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer, Umsatzsteuer, Einkommensteuer und Grundsteuer auf Sie zukommen.

Der Kauf einer Immobilie ist in der Regel ein einmaliges Ereignis für die meisten Steuerpflichtigen, wir unterstützten Sie bei Ihren steuerlichen Fragen zum Immobilienkauf und Immobilienverkauf.

Wir können Sie beispielsweise zu folgenden Punkten beraten:

  • Steuersparmodell Immobilienkauf
  • Welche Steuern fallen bei Ihrem Immobilienkauf an
  • Sofort abzugsfähige Aufwendungen oder doch anschaffungsnahe Herstellkosten
  • Welche Kosten können von Immobilienbesitzern von der Steuer abgesetzt werden
  • Anerkennung von Mietverträgen mit nahen Angehörigen
  • Wie hoch ist die Grundsteuer, kann sie unter Umständen reduziert werden
  • Die Behandlung der Umsatzsteuer bei gewerblich genutzten Immobilien
  • Wie kann vermieden werden, dass das Objekt ins Betriebsvermögen übergeht
  • Wie kann eine Betriebsverpachtung vermieden oder erreicht werden?

 

Einkommensteuererklärung

Aufgrund der immer komplexer gewordenen Steuergesetzgebung ist für Privatpersonen mit Einkünften abseits der üblichen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit eine vollumfängliche Steuerberatung immer wichtiger. Die Vielzahl an steuerlichen Ansetzungsmöglichkeiten und Absetzungsmöglichkeiten sind auch mit Steuersoftware Lösungen für den Einzelnen kaum zu überblicken. Dadurch entsteht ein hohes Gefahrenpotenzial, welches den Steuerpflichtigen Zeit und im schlimmsten Fall Geld kostet.

Eine Steuerberatung ist beispielsweise in folgenden Fällen ratsam:

  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen aus dem Inland oder Ausland
  • Einkünfte aus Abfindungen
  • Einkünfte aus Renten
  • Einkünfte aus selbständigen Tätigkeiten
  • Einkünfte aus einer Photovoltaikanlage
  • Unterhaltszahlungen an Kinder, Eltern oder Geschwister im Inland oder Ausland
  • Fortbildungskosten für die Berufsausbildung oder für die Weiterbildung
  • Das Finanzamt weicht im Steuerbescheid von Ihren Angaben ab – wir prüfen ob dies korrekt ist und setzen gegebenenfalls Ihre Ansprüche durch

 

Ihre Vorteile dabei im Überblick:

  • Sie gewinnen Zeit, da wir die Erstellung für Sie übernehmen und unsere detaillierten Checklisten Ihnen helfen, uns alle Unterlagen zusammenzustellen
  • Sie sparen Steuern aufgrund von Rechtssicherheit. Durch unsere laufenden Fortbildungen berücksichtigen wir alle Steuersparmöglichkeiten und setzen diese gegenüber dem Finanzamt durch.
  • Ausführliche Berechnung Ihrer Steuererstattung und Steuersätze
  • Automatische Fristverlängerung vom 31.05 bis zum 31.12 und auf Antrag noch länger
  • Zügige Fertigstellung nach Abgabe aller benötigten Unterlagen
  • Sie übergeben uns die Unterlagen persönlich, per Post, per Fax oder per E-Mail – je nachdem wie es für Sie am geschicktesten ist.
  • Persönliche Beratung durch die Kanzleiinhaber
  • Prüfung der Steuerbescheide (laut dem Bund der Steuerzahler ist jeder dritte Steuerbescheid fehlerhaft) und Durchsetzung Ihrer Rechte, falls Steuerbescheide fehlerhaft sind

 

Erbschaft und Schenkung

Die Erbschaftsteuer und die Schenkungsteuer stellen eine hohe Belastung für die Nachfolger bzw. für die Erben dar. Sowohl im Fall von Privatvermögen als auch im Fall von Unternehmensvermögen.

Je intensiver der Zugriff des Fiskus auf das vererbte oder verschenkte Vermögen ist, desto größer ist die Gefahr, dass z.B. eine übertragene Immobilie veräußert werden muss oder der Betriebsnachfolger das Unternehmen nicht fortführen kann.

Es stehen den Steuerpflichtigen allerdings eine Vielzahl von Verschonungsregeln offen, wodurch der Anfall von Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer minimiert oder gar vollständig vermeidbar ist.

Vom Gesetzgeber werden die Regelungen allerdings häufig überarbeitet, insofern ist es für den normalen Steuerbürger schwierig alle relevanten Vorschriften zu kennen und sie auch richtig anzuwenden.

Gerne betreuen wir Sie bei der rechtlichen und steuerlichen Gestaltung Ihrer Nachfolge, sowohl im rein privaten als auch im unternehmerischen Bereich. 

 

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Steueroptimierte Gestaltung von Erbfällen und lebzeitigen Vermögensübertragung
  • Erstellung von Erbschaftsteuer Erklärungen und Schenkung Steuererklärungen
  • Steuervermeidungsmaßnahmen im Erbfall (Ausschlagung, Pflichtteilsgeltendmachung)
  • Steuerliche Bewertung von Immobilien- und Betriebsvermögen
  • Vertretung bei Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt

 

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